Consulting

Förderungen für klimafreundliches Heizen

Die Bundesregierung hat im April 2023 ein Konzept für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf weißt deutliche Verschärfungen hinsichtlich der Nutzung fossiler Brennstoffe als Heizenergie auf.

Das Wesentliche:

Ab dem nächsten Jahr müssen neu eingebaute Heizanlagen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Vier Stufen-Förderkonzept

Zur Bewältigung der finanziellen Belastung im Zusammenhang mit der Umstellung auf klimafreundliche Heizanlagen ist ein Vier-Stufen-Förderkonzept geplant. Stufe 1 besteht aus der bislang bereits teilweise bestehenden Grundförderung, bei der Zuschüsse für einen Heizungstausch beantragt werden können. Stufe 2 besteht aus einem Klimabonus für eine beschleunigte Dekarbonisierung. Dieser Zuschuss soll einen möglichst raschen Tausch besonders schädlicher Konstanttemperaturkessel oder Kohleöfen bewirken. Stufe 3 besteht aus der Gewährung von Förderkrediten für einen Heizungstausch. Die Zuschüsse werden als Tilgungszuschüsse gewährt.

Abschreibung

Als vierte Säule bleibt die bereits bestehende Sonderabschreibung nach § 35 c Einkommensteuergesetz/EStG bestehen.

Zurück

THEMEN Weitere News & Publikationen zum Thema

TLC Insights | TLC Job & Karriere

TLC ist wiederholt Kununu Top Company 2025

Tax

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Tax

Steuertarif 2025

Tax

Jahressteuergesetz 2024

TLC Insights | TLC Job & Karriere

TLC als "Arbeitgeber der Zukunft" ausgezeichnet

Tax

Sozialversicherungspflicht bei Jubiläumsfeiern droht - Besser schnell pauschal versteuern

Financial Services | Startups

Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen

AUSZEICHNUNGEN Awards, Auszeichnungen und Zertifizierungen