TLC Insights

Urheber- und Markenrechtsexperte Prof. Dr. Stefan Haupt erweitert das Rechtsberatungsangebot für unsere TLC Mandanten

Die TLC AG und Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Haupt beginnen am 01.01.2021 eine Kooperation. Die TLC AG möchte im Zeitalter der Digitalisierung ihr Dienstleistungsangebot im Bereich der neuen Medien sowie des Markenrechts erweitern. Prof. Dr. Stefan Haupt liefert dazu passend folgende Expertise:

1. Zum Urheberrecht

Urheberrechtliche Fragestellungen sind in der heutigen Zeit nicht mehr auf die klassischen Medienunternehmen, wie Verlage oder Filmproduzenten beschränkt. Jedes digital agierende Unternehmen wird mit Rechtsfragen aus dem Bereich des Urheberrechts konfrontiert. Das betrifft unter anderem:

  • Software,
  • Datenbanken,
  • Webseiten,
  • Werbefilme,
  • sämtliche im Rahmen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit verwendeten Materialien.

Prof. Dr. Haupt ist seit über zehn Jahren Herausgeber der Schriftenreihe „Berliner Bibliothek zum Urheberrecht“. Noch in diesem Jahr erscheint die 3. Aufl. von Bd. 3 mit dem Titel „Urheberrecht in der Schule".

2. Markenrecht

Seit dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 01.01.1995 beschäftigt sich Prof. Dr. Haupt mit markenrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Markenrecherchen,
  • Markenanmeldungen in Deutschland, EU-weit sowie weltweit,
  • die Markenüberwachung,
  • das Führen von gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie
  • Domainstreitigkeiten.

Dabei ist immer wieder festzustellen, dass von Unternehmern viel Zeit und Geld für die Etablierung einer Marke bzw. das Branding aufgewendet werden. Dabei wird oft vergessen, die Marke zu schützen und aus diesem Grund überwachen zu lassen, um zeitnah gegen identisch und verwechslungsfähige Zeichen vorgehen zu können.

3. Mediation

2016 hat Prof. Dr. Haupt die Ausbildung zum Mediator abgeschlossen.

In den Richtlinien der EU wird immer mehr darauf gedrungen, die Mediation zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen. Das hat gerade erst in der DSM-Richtlinie vom 17.04.2019 ihren Niederschlag gefunden. Letztere ist bis zum 07.06.2021 in nationales Recht umzusetzen. Im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bietet das Mediationsverfahren folgende Vorteile:

  • Eigenverantwortliches agieren der Parteien,
  • Begegnung auf Augenhöhe,
  • Waffengleichheit, weil es im Rahmen eines Mediationsverfahrens nicht auf die Größe der Kanzlei der in den Rechtsstreit involvierten Anwälte ankommt
  • gemeinsame Suche nach einer Lösung.

 

Beigefügt haben wir das PDF eines Sonderdrucks, der als Beilage der Zeitschrift „Stiftung und Sponsoring“ veröffentlicht wurde und beispielhaft für Stiftungen und NGOs die Rechtsgrundlagen, Prinzipien sowie einzelnen Phasen des Mediationsverfahrens beschreibt.

Autor

SuS_2020_03_rote_seiten_mediation.pdf (339,3 KiB)

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