Tax

Neue Förderung für Elektroautos

Neue Förderung von E-Autos

Die betriebliche Nutzung von Elektrofahrzeugen wird derzeit steuerlich dergestalt gefördert, dass bei der Ermittlung der Höhe der privaten Nutzungsentnahme nur ein % von einem Viertel, effektiv also 0,25 %, des inländischen Bruttolistenpreises als privater Nutzungsanteil versteuert werden muss (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Nummer 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt nach geltender Rechtslage allerdings nur, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs € 70.000,00 nicht übersteigt.

Höherer Bruttolistenpreis

Die Bundesregierung hat nun in dem sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuerfortentwicklungsgesetz eine Anhebung der Wertgrenze auf € 95.000,00 eingebracht. Die 95.000-Euro-Wertgrenze soll für E-Autos gelten, die ab Juli 2024 angeschafft worden sind.

Geplante Sonderabschreibung

Emissionsfreie E-Autos, die im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 angeschafft werden, sollen außerdem über einen Zeitraum von sechs Jahren, beginnend mit einem AfA-Satz von 40 %, abgeschrieben werden können. 

Zurück

THEMEN Weitere News & Publikationen zum Thema

Tax

Neue Förderung für Elektroautos

TLC Insights | TLC Job & Karriere

TLC ist wiederholt Kununu Top Company 2025

Tax

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Tax

Steuertarif 2025

Tax

Jahressteuergesetz 2024

TLC Insights | TLC Job & Karriere

TLC als "Arbeitgeber der Zukunft" ausgezeichnet

Tax

Sozialversicherungspflicht bei Jubiläumsfeiern droht - Besser schnell pauschal versteuern

AUSZEICHNUNGEN Awards, Auszeichnungen und Zertifizierungen