Weitere Verbesserungen der Corona-Hilfen
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 sind außerdem weitere Corona-Hilfen insbesondere für Familien, einkommensschwache Haushalte, die Gastronomie, den Kulturbereich und für Unternehmen vorgesehen:
Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.
Kinderbonus
Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Das bietet insbesondere krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen Absicherung.
Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.
Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
Ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von abermals 1 Milliarde Euro soll dem besonders betroffenen Kulturbereich helfen.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität, insbesondere für den Mittelstand.